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Erzwungene "Grenzpartnerschaft"Abkommen zum US-Datenzugriff auf der Zielgeraden

Die USA fordern von Partnerstaaten weitreichenden Zugriff auf deren Polizeidatenbanken, die EU-Kommission verhandelt dazu ein Rahmenabkommen. Nun liegt ein neuer Entwurf vor. Max Schrems kritisiert die enthaltenen Regelungen.

  • Matthias Monroy
Flughafenhalle von oben
Neue "Grenzpartnerschaft": Wollen Staaten noch die Visafreiheit für ihre Bürger*innen, müssen sie den USA in Zukunft Daten offenlegen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / TheNews2

Fast alle EU-Staaten werden von der Regierung in Washington gezwungen, ein weitgehendes Abkommen zur Öffnung ihrer Polizeidatenbanken abzuschließen. Zum Jahreswechsel hat die EU-Kommission ein Mandat für Verhandlungen über ein transatlantisches Rahmenabkommen für eine solche „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) erhalten. Das Verfahren soll zur Prüfung eines Antrags auf elektronische Reisegenehmigung (ESTA) in die USA angewendet werden und danach bei der Grenzkontrolle an US-Flughäfen.

Bereits der erste geleakte Entwurf zeigte, wie umfassend die USA auf Daten zugreifen würden. Demnach sollen die Daten zur Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung, aber auch zum „Screening“ von Personen genutzt werden dürfen. Diese Formulierungen ermöglichen auch die automatisierte Analyse mit KI-basierten Systemen, wie sie US-Polizei- und Grenzbehörden mit Technik von Palantir und anderen Firmen eingeführt haben. Sogar anschließende „Entscheidungen mit erheblich nachteiligen Folgen“ für die Betroffenen dürfen automatisiert erfolgen, wenn dies in den beteiligten Ländern zulässig ist.

Nun hat die britische NGO Statewatch den aktuellen Entwurf für die geplante „Grenzpartnerschaft“ veröffentlicht. Darin gibt es zwar kleinere Einschränkungen: So soll etwa die US-Abfrage einer Person in europäischen Datenbanken nur mithilfe von Fingerabdrücken möglich sein, nicht aber mit einem Gesichtsbild. Dafür geht der mögliche Zugriff in die Breite: Laut dem ersten Entwurf sollten nur „relevante“ Datenbanken abgefragt werden dürfen, nun fehlt diese Beschränkung. Die anschließende Rückmeldung an die US-Behörden kann dann außerdem Lichtbilder der Person umfassen.

Visafreiheit an Polizeidatenzugriff geknüpft

Der Abschluss einer solchen „Partnerschaft“ ist eine neue Bedingung im Visa-Waiver-Programm (VWP) der USA. Bürger:innen der über 40 teilnehmenden Länder – darunter mit Ausnahme von Zypern, Bulgarien und Rumänien alle EU-Mitgliedstaaten – wird im VWP erlaubt, für bis zu 90 Tage visafrei in die USA einzureisen. Das Programm beruht auf Gegenseitigkeit: Auch US-Bürger:innen profitieren in den Partnerländern von der Visafreiheit.

Weigern sich Regierungen, die neue bilaterale „Grenzpartnerschaft“ einzugehen, werden sie hingegen von der Regierung in Washington aus dem VWP ausgeschlossen. Staatsbürger:innen des betreffenden Landes sind dann wieder visumspflichtig. Die Frist für eine Zustimmung läuft bis Ende 2026.

In dem EU-US-Abkommen werden nur die Rahmenbedingungen für den Zugriff auf die Polizeidatenbanken geregelt. Für die konkrete Umsetzung muss jeder Staat mit den USA dann noch ein bilaterales Abkommen schließen. Darin werden etwa die teilnehmenden Polizei- und Grenzbehörden, die abzufragenden Datenbanken und Löschfristen festgelegt.

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Weit gefasste Gründe für automatisierte Abfragen

Als Auslöser für Abfragen europäischer Polizeidatenbanken gilt laut dem Rahmenabkommen, wenn zu der überprüften Person „Grund zu der Annahme besteht, dass die Einreise oder der Aufenthalt eine ernsthafte und unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen könnte“.

Im aktuellen Vertragstext wurde vor „Gefahr“ das Wort „ernsthafte“ eingefügt – eine Beschränkung also. Jedoch sind die möglichen „Zweifel“ weit gefasst: Der Datentausch kann etwa wegen einer schlechten „Risikobewertung“ der Person erfolgen.

Weitere Auslöser wären das Vorliegen von „kriminalpolizeilichen Erkenntnissen“ („criminal intelligence“), falsche Angaben bei der ESTA-Registrierung oder beim Grenzübertritt oder sonstige, von den US-Behörden behauptete „verdächtige Aktivitäten“ der Reisenden. Das könnte auch Postings in Sozialen Medien betreffen. Die jeweiligen Accounts sollen nach einem Vorschlag der Trump-Administration bei einem ESTA-Antrag zwingend mitgeteilt werden. Bislang ist dies noch freiwillig.

„Treffer“ öffnet Tür zu weiteren Polizeidaten

Im automatisierten Datentausch erhält die anfragende US-Behörde eine Mitteilung, ob im angefragten EU-Staat ein Eintrag seiner Bürger:innen in der nationalen Polizeidatenbank vorliegt. Im „Trefferfall“ schickt die ersuchte Behörde dann einen Datensatz aus Name und Fingerabdrücken zurück.

Diese Meldung soll Angaben über „strafrechtliche Verurteilungen, Gefahren für die nationale Sicherheit, terroristische Bedrohungen und/oder Verstöße gegen das Einwanderungsrecht“ und, falls vorhanden, Fotos enthalten.

Im nächsten Schritt können weitere Erkenntnisse aus weiteren nationalen Informationssystemen ausgetauscht werden. Wie schnell, lässt das EU-US-Rahmenabkommen offen – dies soll in den bilateralen Abkommen festgelegt werden. Die Rede ist aber von „unverzüglich“, denn die Reisenden in die USA sollen an der Grenzkontrolle möglichst schnell abgefertigt werden.

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Sogar besonders sensible Daten zu „rassischer oder ethnischer Herkunft“, religiösen Überzeugungen, politischen Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit sowie zu Gesundheit oder Sexualleben dürfen die EU-Staaten an die US-Polizei- und Grenzbehörden weitergeben – als „Ausnahmen“ und mit Beschränkung der Verarbeitungszwecke sowie auf befugtes Personal. Diese aufgezählten Schutzmaßnahmen werden allerdings mit dem Wort „may“ („dürfen“/„können“) abgeschwächt. Sie sind also nicht bindend.

Auch die Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten durch andere Behörden ist von dem Rahmenabkommen gedeckt, sofern der neue Zweck mit dem ursprünglichen „nicht unvereinbar“ ist. Möglich ist zudem die Weitergabe der erhaltenen Daten an Behörden in Drittstaaten oder an internationale Organisationen – sofern die ursprünglich ersuchte Behörde im EU-Staat zugestimmt hat.

EU sieht unabhängige Kontrolle vor – die USA nicht

Im Entwurf für das transatlantische Rahmenabkommen werden auch vermeintliche Schutzklauseln definiert. Auf EU-Seite gehören dazu die Einbindung der unabhängigen Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten. Auf US-amerikanischer Seite dagegen soll die Aufsicht „kumulativ“ durch unterschiedliche Institutionen erfolgen. Genannt werden etwa Inspekteur:innen einzelner Behörden, behördeninterne Datenschutzbeauftragte oder Rechnungsprüfungsämter.

Sämtliche dieser Stellen sind jedoch organisatorisch in der jeweiligen US-Behörde selbst angesiedelt. Damit genügen sie den Anforderungen an den transatlantischen Datenaustausch nicht: Unter anderem aus diesem Grund wurden etwa das „Safe Harbor“-Abkommen von 2015 und das „Privacy Shield“ von 2020 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt.

Beide Fälle gingen auf Klagen des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems zurück. Er hält auch die nun diktierte transatlantische „Grenzpartnerschaft“ für rechtswidrig. Die geplante Aufsichtsstruktur stehe im Widerspruch zur EU-Grundrechtecharta, die unabhängige Behörden verlangt, sagt Schrems zu netzpolitik.org. Probleme sieht Schrems auch beim vorgesehenen Rechtsschutz für Betroffene von US-Abfragen in europäischen Polizeidatenbanken. Das Abkommen verweise zwar auf gerichtlichen Rechtsschutz nach US-Recht. In der Praxis scheitere dieser aber häufig an der fehlenden Klagebefugnis in Datenschutzfällen, etwa wenn die Betroffenen ihre Privatsphäre verletzt sehen.

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10 Kommentare zu „Abkommen zum US-Datenzugriff auf der Zielgeraden“


  1. Notorisch Rhetorisch

    ,

    Ich hoffe doch sehr das die EU dann die Gleichen Auskunfs-Rechte und Verpflichtungen auch von allen US-Institutionen verlangt. Wenn also z.b. ein Herr D. Trump aus New York (Derzeit Washington D.C.) in 1,2 oder 3 Jahren in den EU-Raum einreisen will so sollten die US-Behörden auf eine Gefährder-anfrage alles liefern was sie dazu wissen. Also z.b. Mugshot (vorhanden!) Sexuelle Vorlieben (grab them by the p****) Religion (EGO-ismus) Verurteilungen (hmm, einige oder?) und natürlich auch was FBI, CIA und NSA (wer?) wissen. :-) Im Ergebnis wäre er ein Extremer Gefährder (Staatsterrorist) dem die Einreise zu verweigern ist, der Flieger mit ihm an Bord darf erst gar nicht von US-Boden abheben. Eben so wie die Amis es gern von hier hätten.

    Sonst ist das alles nur Makulatur und sollte abgelehnt werden. Man kann stattdessen besser „Wie fülle ich einen Visa-Antrag aus“ Kurse an bieten.
    Aber ich persönlich würde nicht mal in größter Not in diese Überwachungs-Diktatur einreisen wollen.

    Kurz: Mit Erpressern wird NICHT verhandelt! Ein „Dealmaker“ der Wirtschaftliches Ungleichgewicht an prangert sollte wissen das die Gegenseitigen Forderungen ebenso hierbei ausgeglichen sein sollten.


  2. Anonym

    ,

    Mal eine ganz praktische Frage zu diesem Clusterfuck:
    Wie wollen die EU-Staaten eigentlich wenigstens sicherstellen, dass die USA nur Polizeidaten zu Menschen abfragen könnten, die auch tatsächlich in die USA einreisen wollen?
    Bei automatisiertem Zugriff könnten die USA ja auch einfach mal Abfragen zu allen Europäern starten die sie kennen. Und wenn sie sich vorher Benutzerlisten von ihren willigen Tech Unternehmen geben lassen, dann dürften die USA sehr viele Europäer kennen.
    Wobei sie dann Palantir oder Microsoft natürlich auch gleich um die Einrichtung eines Echtzeitzugriffs auf die ganzen Datenbanken bitten könnten.


    1. Anonym

      ,

      Frage Nr.1. Immer noch.

      Ich sehe zwei wesentliche Routen, Beispiel Deutschland, könnte auch EU sein:
      1. Nur wer über eine deutsche Stelle ein US-Visum beantragt, kann auch abgefragt werden, hat sich identifiziert, und nimmt so am vereinfachten Verfahren teil. Teilfall wäre vielleicht, einer deutschen Stelle mitzuteilen, dass man unterwegs ist, bzw. vorhat dort einzureisen.
      2. Irgendwie Totalüberwachung aller EU-Bürger.

      Grundsätzlich Anfragen zu befolgen, wäre ein Grund, das ganze rechtzeitig wegzubomben. Die werden vielleicht auch Familienmitglieder abfragen und was nicht alles.


  3. Da wird niemand zu irgendetwas gezwungen.

    Diese Zwangs-Erzählung ist stattdessen ein apologetisches Narrativ für deutsche und europäische Entscheidungsträger, vielleicht in der Hoffnung, damit Kritik gegen die eigenen Entscheidungen abwehren zu können.

    Wenn sich ein Land wie die USA entscheidet, dass man da nur noch mit langatmigen bürokratischen Tänzchen rein kommt, dann ist das halt so.

    Kanada wird damit vielleicht etwas beliebter als Standort für Messen und Konferenzen.


    1. Anonym

      ,

      Leider nicht korrekt.
      Die USA verlangen vom Staat, dessen Bürger Einreisende sind, allerlei Extradaten.

      Dass die Konsequenz bei Nichtbefolgung „nur“ langsamere und unwahrscheinliche Visazuteilungen sind, hat einen direkten Einfluss auf Handel und weiteren Austausch.

      Das ist eben keine ganz einseitige Geschichte. Die Rechnung, ob man das mitmachen sollte, bzw. unter welchen Bedingungen, ist eine im Detail zu klärende Frage.


      1. Anonym

        ,

        Nur wird diese Einreise auch mit den ganzen Daten immer risikoreicher, denn auf Seiten der USA werden die natuerlich per Palantir mit allen moeglichen anderen Daten verknuepft. Wer da etwas uebersehen hat oder Nachfragen nicht beantworten kann, wird bestenfalls direkt zurueck geschickt und verbringt schlimmstenfalls vorher ein paar Wochen im detention camp.

        De facto ist die USA als Standort fuer internationale Konferenzen nicht mehr geeignet, auch wegen der Einreiseprobleme fuer Drittlaender mit normalen Visa.


    2. Notorisch Rhetorisch

      ,

      > Da wird niemand zu irgendetwas gezwungen.

      Indirekt dann doch, würde ich meinen. Ebenso wie in Plattformen mit der Aufmerksamkeit wird hier mit der Bequemlichkeit geschachert. Und die Menschen sind m.E. deutlich (Dekadent) bequemer geworden, mit einer wachsenden Tendenz sich über jede Relative Unbequemlichkeit dann lauthals zu beschweren. Als es die Bequemen Möglichkeiten (Visa-Waver, Handys, IM, Waschmaschine/Warmwasser-Boiler, Stromnetz, etc.) noch nicht gab war es eben alternativlos und ging nur so. Der Mensch ist so, Maßlos und an seinem Gewohnten/erreichten festhaltend das ihm dann das neue „Normal“ ist. Wehe dem der es wagt diesen „Luxus“ zu gefährden. Deswegen wird das auch mit dem „Die Welt retten“ nicht klappen. Denn dafür müssten Viele ein wenig Verzicht üben damit es dann allen besser ginge. Interessiert die aber nicht. Egoismus regiert die Welt, Siehe… Na das ist offensichtlich, oder? :-/ Wenn Trump nicht auf unsere Daten verzichten will dann müssen hier eben alle auf das Waver-Programm verzichten. Es GING und es GEHT auch wieder anders!

      [Nein, das ist nicht Pessimistisch, sondern Realismus. Leider mit Negativen Aussichten]


  4. Anonym

    ,

    Ich frage mich allerdings, wie man in Deutschland sicherstellen will, dass nicht irgendwer und Verwandte und Bekannte abgefragt werden, oder eben alle. Überlese ich das dauernd? „Kumulativ“ ginge das schon mal nicht.

    Weil das in einer Woche dann so aussieht: Onlineshops müssen nachfragen, ob man an einen Ausländer verkaufen darf, und das wird dann als Einreiseversuch gewertet :p. Naja, so ähnlich, hauptsache automatisiert. Der Sinn ist natürlich Begrenzung allgemein, aber auch Gängelung und Säuberung der Kontakte. Auch deren Plattformen und Computerlizenzen mitdenken. Vgl. Handelsabkommens-„Verhandlungen“ mit Kanada.


  5. Anonym

    ,

    Max Schrems sollte Teil der EU-Delegationen werden, erspart High Court und EuGH eine Menge Arbeit, und v.d. Leyen wird ein bißchen auf die Tastatur geguckt.


    1. Notorisch Rhetorisch

      ,

      Bei all dem „Ärger“ den er (den USA) schon bereitet hat (Privacy Shield gekippt u.a.) würde ich bei der Aktuellen Administration erwarten das er auf einer Terrorliste stünde. D.h. er dürfte gar nicht erst einreisen und wenn doch wird er am Airport gleich erwartet und nach Guantanamo verbracht. Soll ja schon passiert sein. Das ist das Problem, es ist keine Lösung – außer für Trump-Fans.

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